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   OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22   

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https://dejure.org/2023,22871
OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22 (https://dejure.org/2023,22871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2023 - 18 U 34/22 (https://dejure.org/2023,22871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 18 U 34/22 (https://dejure.org/2023,22871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Maklervertrages über das Internet; Rechtsfolgen der unterbliebenen Angabe der Telefaxnummer in der Widerrufsbelehrung; Rechtsfolgen der anschließenden Unterzeichnung einer die ursprünglich vereinbarte Courtage ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19

    Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22
    Zudem ist erforderlich, dass der Verbraucher - zuvor - eine formell ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular erhalten hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2020 - I ZR 169/19, NJW-RR 2021, 177 Rn. 58 ff.).

    Die von den Klägern mehrfach zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 26.11.2020 - I ZR 169/19, NJW-RR 2021, 177 Rn. 34, beck-online) betraf einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag.

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22
    Für eine Privilegierung nach Abs. 2 S. 2 ist erforderlich, dass der Unternehmer das Muster exakt übernimmt und richtig ausfüllt (BGH, Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10, NJW-RR 2012, 183, beck-online).
  • BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19

    Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22
    Die seitens der Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2021 (Urt. v. 20.05.2021, III ZR 126/19, BeckRS 2021, 17221 Rn. 15, beck-online) betrifft im Übrigen den Fall, dass eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung in den Vertragsbedingungen selbst vorhanden ist, die den Verbraucher von einer rechtzeitigen Ausübung seines Widerrufsrechts abhält.
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22
    Auch die von Klägerseite zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 27.04.1994 - VIII ZR 223/93, NJW 1994, 1800, beck-online) steht nicht entgegen; in dieser Entscheidung ging es um die dort gerügte Formulierung " ab heute" .
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